Todesfall - ein trauriges Ereignis. Dennoch gibt es einige Dinge, die zu regeln sind. Wir haben eine Checkliste zusammengestellt, was Sie tun müssen.
Kurz nach dem Todesfall
- Soweit noch nicht geschehen: rufen Sie einen Arzt wegen Feststellung des Todes (Totenschein)
- Benachrichtigen Sie Verwandte und enge Freunde
- Suchen Sie sich Unterstützung zur Trauerbewältigung (z.B. Familie, Freunde, ansonsten auch überkonfessionell und gemeinnützig via www.telefonseelsorge.de oder kostenfrei 0800/111 0 111 bzw. 0800/111 0 222)
- Soweit noch nicht geschehen: verschaffen Sie sich einen Überblick über vorhandene Dokumente und begehen Sie Räume des Verstorbenen (tun Sie das mindestens zu zweit wegen Zeugenstellung im Hinblick auf vorhandene Gegenstände etc.)
- Sichern Sie dabei je nach Situation Räume, ggf. auch Anlagen (offene Türen/Fenster, Wasserkocher etc.)
- Kümmern Sie sich um die Beerdigung - Bestattungsunternehmen / Termine Kirche etc. Falls ein Testament oder eine Bestattungsverfügung bekannt ist: handeln Sie danach (z.B. Feuerbestattung / Organspende gewünscht)
Einige Tage nach dem Todesfall
- Sichten Sie möglichst alle Dokumente
- Legen Sie bei sich einen neuen Ordner an - es kommt in kurzer Zeit viel neuer Schriftverkehr zusammen
- Machen Sie Versicherungen ausfindig, die benachrichtigt werden müssen (z.B. Unfall-/Lebens-/Rentenversicherungen), ebenso Krankenkassen etc.
- Kontaktieren Sie das Nachlassgericht. Wichtig: taucht ein Testament auf, muss dieses an das Nachlassgericht vor Ort abgegeben werden (gesetzliche Pflicht). Das Nachlassgericht meldet sich in der Regel schriftlich und eröffnet vorhandene Testamente.
- Benachrichtigen Sie das Standesamt zur Ausstellung einer Sterbeurkunde
- Benachrichtigen Sie Arbeitgeber und Vertragspartner
- Organisation der Trauerfeier: Termine, Redner, Musik, Grabstelle, Blumenschmuck, Trauerbilder und Traueranzeigen (übernimmt oft das Bestattungsunternehmen), Gaststätte
In den Wochen nach dem Todesfall
- Prüfen Sie wenn möglich vorab: wer ist Erbe? Wer ist nur möglicherweise Erbe? Wird ein Erbschein gebraucht (gebührenpflichtig)? Wer beantragt einen Erbschein?
- Der/die Erben sollten dann Kontakt mit Banken, Versicherungen etc. aufnehmen: Informationen über Kontostände abfragen, laufende nicht notwendige Versicherungen kündigen (z.B. Haftpflicht), Vermögenspositionen klären.
- Kündigen Sie Abos, Telefonanschlüsse, Mietwohnung
- Möglicherweise sind Sie verpflichtet, das Finanzamt über einen Erwerb aus dem Erbfall zu informieren, sog. Anzeigepflicht an das Finanzamt, vgl. § 30 ErbStG (trotz Nachlassgericht): lassen Sie sich ggf. beraten